Römerberg in Frankfurt mit Gerechtigkeitsbrunnen und Fachwerkhäusern

Bestattungskosten in Frankfurt 2026: Was eine Beerdigung hier wirklich kostet

Mit den städtischen Gebühren und durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten in Frankfurt am Main in unseren Beispielen zwischen ca. 4.825 € (zuzüglich Einäscherung) und ca. 7.094 €. Hier finden Sie jede Gebühr der Stadt mit Tarifstelle, vier nachgerechnete Beispiele und einen Rechner.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Frankfurt; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Gebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, gültig ab 01.01.2025.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erdreihengrab mit Trauerhalle: 3.121,00 € (Grabnutzung 1.182,00 € + Bestattungsgebühr 1.659,00 € + Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten, 280,00 €).
  • Urnenreihengrab mit Trauerhalle: 1.805,00 € (zzgl. Einäscherung nach Angebot).
  • Bestatterleistungen: Ø 3.300 €.
  • Kein Samstagszuschlag in der Gebührenordnung; den Termin legt die Friedhofsverwaltung fest.

Quellen: Gebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, vom 16.12.2024 (Amtsblatt Nr. 52 vom 24.12.2024, S. 969 ff.), in Kraft seit 01.01.2025; Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de).

Drei Kostenblöcke: Friedhof, Bestatter, Fremdleistungen

Die Bestattungskosten in Frankfurt setzen sich aus drei Teilen zusammen: den Gebühren der Stadt für Grab, Bestattung und Trauerhalle, den Leistungen des Bestattungshauses und den Rechnungen Dritter. Nur der erste Block ist öffentlich festgelegt.

Friedhofsgebühren

1.525 € bis 3.794 €

Grabnutzungsgebühr als Pauschale, Bestattungsgebühr je Bestattung und auf Wunsch die Trauerhalle. Die Friedhofsverwaltung stellt dafür einen Gebührenbescheid aus.

Quelle: Gebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main

Bestatterleistungen

Ø ca. 3.300 €

Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung der verstorbenen Person, Behördengänge und die Organisation des Abschieds. Bei einer Feuerbestattung rechnet der Bestatter auch die Einäscherung ab.

Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, bestatter.de

Fremdleistungen

nach Angebot

Grabstein, Blumen, Traueranzeige, Trauerrede, Musik und Bewirtung. Die Beträge nennt Ihnen unser Partner-Bestatter im Angebot.

Bei den Friedhofsgebühren ist Frankfurt übersichtlich aufgebaut. Für jede Grabart gibt es eine Grabnutzungsgebühr, die als Pauschale für die gesamte Nutzungsdauer gilt. Ein Erdreihengrab kostet 1.182,00 € für 20 Jahre (Tarifstelle 5.2.1.1), ein Erdwahlgrab als Einzelwahlgrab 1.855,00 € für 25 Jahre (5.1.1.1). Einen Jahressatz, den man mit der Laufzeit malnehmen müsste, gibt es beim Ersterwerb nicht; Jahressätze nennt die Gebührenordnung nur für die Verlängerung und den Vorauserwerb von Nutzungsrechten (Tarifstelle 5.3).

Dazu kommt die Bestattungsgebühr, die einmal je Bestattung anfällt. Bei einer Erdbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr beträgt sie 1.659,00 € (Tarifstelle 2.1.1). Darin sind unter anderem das Totenhaus am Tag der Bestattung, die Überführung zum Grab, Ausheben und Schließen der Grabstätte und das Einsenken des Sarges enthalten.

Für eine Urnenbeisetzung in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte in der Erde verlangt die Stadt 1.046,00 € (Tarifstelle 2.2.1), für die Beisetzung in einer Kammer oder Röhre 821,00 € (2.2.2). Eine eigene Grundgebühr oder einen Zuschlag für Sargträger enthält die Gebührenordnung nicht.

Wichtig für die Planung einer Feuerbestattung: Die Einäscherung ist keine städtische Gebühr und wird über den Bestatter nach Angebot abgerechnet. In unseren Beispielen steht bei der Urne deshalb immer der Zusatz „zuzüglich Einäscherung nach Angebot“.

Die dritte städtische Position ist die Trauerhalle. Sie wird nach Hallenkategorie und Dauer berechnet: In der Kategorie A kosten 30 Minuten 280,00 €, in der Kategorie B 258,00 € und in der Kategorie C 44,00 €. Was die Hallennutzung umfasst, erklärt der Abschnitt zur Trauerhalle weiter unten.

  • Städtische Friedhofskosten
  • Bestatterleistungen Ø ca. 3.300 €
  • Fremdleistungen nach Angebot
Kostenblöcke je Beispiel
BeispielFriedhofskostenBestatterleistungenFremdleistungen
Erdbestattung, Erdreihengrab mit Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten3.121,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Urnenbestattung, Urnenreihengrab mit Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten, zzgl. Einäscherung nach Angebot1.805,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Erdbestattung, Erdwahlgrab (Einzelwahlgrab) mit Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten3.794,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Kostenblöcke einer Bestattung in Frankfurt, jeweils mit 30 Minuten Trauerhalle der Kategorie A; bei der Urne kommt die Einäscherung nach Angebot hinzu. Quelle: Gebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, in Kraft seit 01.01.2025; Bundesverband Deutscher Bestatter. Die Höhe der Fremdleistungen ist nur symbolisch.

Vier Rechenbeispiele aus der Frankfurter Gebührenordnung

Jedes Beispiel haben wir aus den Tarifstellen der Gebührenordnung nachgerechnet. Grabstein, Grabpflege und die Leistungen des Bestatters sind in den Friedhofsgebühren nicht enthalten; die Gesamtschätzung addiert den Richtwert von 3.300 €.

Erdbestattung im Erdreihengrab mit Trauerhalle Kategorie A

1.182,00 € Grabnutzung + 1.659,00 € Bestattungsgebühr + 280,00 € Trauerhalle für 30 Minuten = 3.121,00 €. Mit Bestatterleistungen sind das ca. 6.421 €. Das Reihengrab wird der Reihe nach vergeben und läuft 20 Jahre.

Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Trauerhalle Kategorie A

479,00 € Grabnutzung + 1.046,00 € Beisetzung + 280,00 € Trauerhalle = 1.805,00 €. Mit Bestatter ergeben sich ca. 5.105 €, zuzüglich Einäscherung nach Angebot.

Günstigste städtische Variante: Urnenreihengrab ohne Trauerfeier

479,00 € Grabnutzung + 1.046,00 € Beisetzung = 1.525,00 €, mit Bestatter ca. 4.825 €, zuzüglich Einäscherung nach Angebot. Zum Vergleich: Die günstigste Erdbestattung ist das Erdreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld ohne Feier mit 1.109,00 € + 1.659,00 € = 2.768,00 €.

Erdwahlgrab (Einzelwahlgrab) mit Trauerhalle Kategorie A

1.855,00 € Grabnutzung für 25 Jahre + 1.659,00 € Bestattungsgebühr + 280,00 € Trauerhalle = 3.794,00 €, mit Bestatter ca. 7.094 €. Das Wahlgrab suchen Sie selbst aus, das Nutzungsrecht lässt sich verlängern.

  • Reihengrab (20 Jahre)
  • Wahlgrab (25 Jahre)
Grabgebühren Reihengrab und Wahlgrab
GrabartReihengrabWahlgrab
Erdgrab1.182,00 €1.855,00 €
Urnengrab479,00 €1.798,00 €
Grabnutzungsgebühr als Pauschale für die ganze Nutzungsdauer, ohne Bestattungsgebühr. Quelle: Gebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, in Kraft seit 01.01.2025.

Trauerhalle: Kategorie und Dauer bestimmen den Preis

Trauerfeiern finden in Frankfurt nur in einer Trauerhalle oder an einer von der Friedhofsverwaltung festgelegten Stelle im Freien statt (§ 34 Abs. 1 Friedhofsordnung). Trauerfeiern an offenen Särgen sind nicht erlaubt (§ 34 Abs. 3). Welche Kategorie gilt, hängt vom Friedhof ab. Zur Hallennutzung gehören das Totenhaus am Tag der Feier, eine Grunddekoration, Pult oder Tisch und die stadteigene Musikanlage (Tarifstelle 4.1).

Zur Kategorie A gehören Hauptfriedhof, Südfriedhof, Nieder-Eschbach und der Parkfriedhof Heiligenstock. Welche Friedhöfe und Aussegnungsräume in die Kategorien B und C fallen, steht vollständig beim Kostenrechner.

Reicht die gebuchte Zeit nicht, kostet jede angefangene Verlängerung um 15 Minuten 140,00 € in Kategorie A, 129,00 € in B und 22,00 € in C. Wird die Halle oder ein Aussegnungsraum im Rahmen einer Bestattung ohne Trauerfeier genutzt, berechnet die Stadt je 15 Minuten 140,00 €, 129,00 € oder 22,00 € (Tarifstelle 4.2).

Fünf Schritte bis zur Beisetzung in Frankfurt

  1. Schritt 1

    Tod feststellen lassen

    Ärztin oder Arzt nimmt die Leichenschau vor, danach wird der Sterbefall beim Standesamt angezeigt.

  2. Schritt 2

    Bestattungshaus beauftragen

    Der Bestatter kümmert sich um Überführung, Unterlagen und die Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung.

  3. Schritt 3

    Friedhof und Grabart festlegen

    Reihengrab, Wahlgrab, Rasengrab, Trauerhain, Trauerwald oder Urnenkammer: die Grabart bestimmt einen großen Teil der Gebühren.

  4. Schritt 4

    Abschied gestalten

    Trauerfeier in der Trauerhalle oder an einer festgelegten Stelle im Freien, Dauer von 30, 60 oder 90 Minuten, dazu Musik und Blumen abstimmen.

  5. Schritt 5

    Kosten und Zahlung klären

    Kostenvoranschlag prüfen und klären, ob Erben, Angehörige oder das Jugend- und Sozialamt zahlen.

Üblicher Ablauf einer Bestattung. Gebühren laut Gebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, in Kraft seit 01.01.2025. Zwischen Anmeldung und Termin liegen mindestens zwei Arbeitstage.

Friedhofsgebühren selbst berechnen

Wählen Sie Bestattungsart, Grabart und die Form der Trauerfeier. Der Rechner setzt die passende Bestattungsgebühr automatisch an, bei einer Urnenkammer die Gebühr für Kammer oder Röhre, und ergänzt den Richtwert für den Bestatter.

Schritt 1: Bestattungsart

Die Grabnutzungsgebühr ist eine Pauschale für die gesamte Nutzungsdauer. Nicht jede Grabart gibt es auf jedem Friedhof.

Schritt 3: Trauerfeier
Dauer der Hallennutzung

Kategorie A: Hauptfriedhof, Südfriedhof, Nieder-Eschbach und Parkfriedhof Heiligenstock (§ 35 Abs. 1 Friedhofsordnung).

Ihre Schätzung

Berechnete Friedhofsgebühren
Grabnutzungsgebühr: ErdreihengrabTarifstelle 5.2.1.1, Nutzungsdauer 20 Jahre1.182,00 €
Bestattungsgebühr: Erdbestattung, Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrTarifstelle 2.1.11.659,00 €
Trauerhalle Kategorie A, 30 MinutenTarifstelle 4.1.1280,00 €
Summe Friedhofsgebühren3.121,00 €
Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatterca. 3.300 €
Geschätzte Gesamtkostenca. 6.421 €

Ohne Grabstein, Grabpflege und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmen

Ausführliche Erklärungen zu jeder Position stehen auf der Seite Kostenrechner.

Alle Friedhofsgebühren der Stadt Frankfurt am Main

Die Tabelle enthält die Gebühren aus dem Gebührenverzeichnis, die bei einer Bestattung auf einem städtischen Friedhof in Frankfurt anfallen können: Grabarten mit Nutzungsdauer, Bestattungsgebühren, die Trauerhalle, Nebenräume, Verwaltungsgebühren, Ausgrabungen und die Jahressätze für Verlängerungen. Die Gebühren sind Benutzungsgebühren. Sie werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb von 30 Kalendertagen zu zahlen; bei der Anmeldung kann die Stadt einen angemessenen Vorschuss oder eine Sicherheitsleistung verlangen (§ 3 FBGO). Nicht jede Grabart gibt es auf jedem Friedhof; welche Grabarten wo angeboten werden, zeigt die Grabarten-Matrix der Friedhofsverwaltung (Stand 01.09.2026).

Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Frankfurt am Main
LeistungNutzungsdauerGebührTarifstelle
Erdgräber
Erdreihengrab20 Jahre1.182,00 €5.2.1.1
Rasenerdreihengrab20 Jahre1.803,00 €5.2.1.4
Erdreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld oder Gemeinschaftsgrabfeld20 Jahre1.109,00 €5.2.1.5
Erdwahlgrab, Einzelwahlgrab25 Jahre1.855,00 €5.1.1.1
Erdwahlgrab, Doppelwahlgrab25 Jahre2.971,00 €5.1.1.2
Erdwahlgrab im gärtnerbetreuten Grabfeld oder Gemeinschaftsgrabfeld25 Jahre1.520,00 €5.1.1.6
Raseneinzelerdwahlgrab25 Jahre2.540,00 €5.1.1.7
Rasendoppelerdwahlgrab25 Jahre4.477,00 €5.1.1.8
Gräber für Kinder und Nicht-Bestattungspflichtige
Erdreihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr15 Jahre385,00 €5.2.1.2
Reihengrab in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Nicht-Bestattungspflichtige15 Jahre239,00 €5.2.1.3
Gruft und Mehrfachgrab
Mehrfachgrab, je weitere Einheit zusätzlich zum Doppelwahlgrab25 Jahre1.410,00 €5.1.1.3
Gruft ohne Aufbau, je Einheit zusätzlich zur Erdwahlgrabgebühr40 Jahre10.405,00 €5.1.1.4
Gruft mit Aufbau40 Jahre17.164,00 €5.1.1.5
Urnengräber
Urnenreihengrab in der Erde20 Jahre479,00 €5.2.2.1
Rasenurnenreihengrab20 Jahre985,00 €5.2.2.2
Urnenreihengrab im Trauerhain, inkl. Namensschild20 Jahre1.073,00 €5.2.2.3
Urnenreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld oder Gemeinschaftsgrabfeld20 Jahre779,00 €5.2.2.4
Urnenwahlgrab in der Erde25 Jahre1.798,00 €5.1.2.1
Urnenkammer als Einzelgrabstätte25 Jahre2.818,00 €5.1.2.2
Urnenkammer als Doppelgrabstätte25 Jahre4.625,00 €5.1.2.3
Urnenkammer als Mehrfachgrab, je weitere Einheit25 Jahre1.807,00 €5.1.2.4
Rasenurnenwahlgrab mit zentraler Ablagemöglichkeit25 Jahre1.419,00 €5.1.2.5
Rasenurnenwahlgrab mit individueller Ablagemöglichkeit25 Jahre1.577,00 €5.1.2.6
Urnenwahlgrab im Trauerhain25 Jahre1.487,00 €5.1.2.7
Urnenwahlgrab im Trauerwald, inkl. Namensschild25 Jahre1.432,00 €5.1.2.8
Familienurnenwahlgrab für bis zu 4 Urnen, gärtnerbetreut oder Gemeinschaftsgrabfeld25 Jahre1.174,00 €5.1.2.9
Partnerurnenwahlgrab für bis zu 2 Urnen, gärtnerbetreut oder Gemeinschaftsgrabfeld25 Jahre1.024,00 €5.1.2.10
Einzelurnenwahlgrab für 1 Urne, gärtnerbetreut oder Gemeinschaftsgrabfeld25 Jahre961,00 €5.1.2.11
Bestattungsgebühren
Erdbestattung, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.659,00 €2.1.1
Erdbestattung, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr1.069,00 €2.1.2
Erdbestattung Nicht-Bestattungspflichtiger549,00 €2.1.3
Urnenbeisetzung in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte in der Erde1.046,00 €2.2.1
Urnenbeisetzung in einer Kammer oder Röhre821,00 €2.2.2
Trauerhalle für eine Trauerfeier
Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten280,00 €4.1.1
Trauerhalle Kategorie A, 60 Minuten560,00 €4.1.2
Trauerhalle Kategorie A, 90 Minuten840,00 €4.1.3
Trauerhalle Kategorie A, Verlängerung je angefangene 15 Minuten140,00 €4.1.4
Trauerhalle Kategorie B, 30 Minuten258,00 €4.1.5
Trauerhalle Kategorie B, 60 Minuten516,00 €4.1.6
Trauerhalle Kategorie B, 90 Minuten774,00 €4.1.7
Trauerhalle Kategorie B, Verlängerung je angefangene 15 Minuten129,00 €4.1.8
Trauerhalle Kategorie C, 30 Minuten44,00 €4.1.9
Trauerhalle Kategorie C, 60 Minuten88,00 €4.1.10
Trauerhalle Kategorie C, 90 Minuten132,00 €4.1.11
Trauerhalle Kategorie C, Verlängerung je angefangene 15 Minuten22,00 €4.1.12
Räume ohne Trauerfeier und Nebenräume
Trauerhalle oder Aussegnungsraum ohne Trauerfeier, Kategorie Aje 15 Minuten140,00 €4.2.1
Trauerhalle oder Aussegnungsraum ohne Trauerfeier, Kategorie Bje 15 Minuten129,00 €4.2.2
Trauerhalle oder Aussegnungsraum ohne Trauerfeier, Kategorie Cje 15 Minuten22,00 €4.2.3
Totenhausje angefangenem Kalendertag123,00 €4.3.1
Tiefkühlzelle oder Tiefkühlraumje angefangenem Kalendertag161,00 €4.3.2
Raum für eine rituelle Waschung185,00 €4.3.3
Verwaltungsgebühren
Übertragung eines Nutzungsrechts90,00 €1.1
Ausnahme nach § 38 Abs. 3 Friedhofsordnung, z. B. Sargbestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen67,00 €1.2
Genehmigung einer Umbettung oder Ausgrabung314,00 €1.3
Grabmalantrag, stehendes Grabmal über 50 cm135,00 €1.4
Grabmalantrag, Grabmal bis 50 cm, Grabplatte oder Einfassung101,00 €1.5
Ausgrabungen
Ausgrabung eines Sarges vor Ablauf der Ruhefrist2.555,00 €3.1
Ausgrabung eines Sarges nach Ablauf der Ruhefrist2.107,00 €3.2
Ausgrabung und Entnahme einer Urne822,00 €3.3
Ausgrabung und Wiederbeisetzung von Urnen in derselben Grabstätte1.046,00 €3.4
Verlängerung je Jahr
Erdwahlgrab, Einzelwahlgrabje Jahr74,20 €5.3 a
Erdwahlgrab, Doppelwahlgrabje Jahr118,84 €5.3 a
Erdwahlgrab, gärtnerbetreutje Jahr60,80 €5.3 a
Raseneinzelerdwahlgrabje Jahr101,60 €5.3 a
Rasendoppelerdwahlgrabje Jahr179,08 €5.3 a
Urnenwahlgrab in der Erdeje Jahr71,92 €5.3 b
Urnenkammer, Einzelgrabstätteje Jahr112,72 €5.3 b
Urnenkammer, Doppelgrabstätteje Jahr185,00 €5.3 b
Rasenurnenwahlgrab, zentrale Ablageje Jahr56,76 €5.3 b
Rasenurnenwahlgrab, individuelle Ablageje Jahr63,08 €5.3 b
Urnenwahlgrab im Trauerhainje Jahr59,48 €5.3 b
Urnenwahlgrab im Trauerwaldje Jahr57,28 €5.3 b
Familienurnenwahlgrabje Jahr46,96 €5.3 b
Partnerurnenwahlgrabje Jahr40,96 €5.3 b
Einzelurnenwahlgrab, gärtnerbetreutje Jahr38,44 €5.3 b

Die Ruhefrist beträgt mindestens 20 Jahre ab dem Tag der Bestattung; für Erdbestattungen von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und von Nicht-Bestattungspflichtigen mindestens 15 Jahre (§ 11 Friedhofsordnung). Auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim, Rödelheim gelten für Erdbestattungen 35 Jahre. Wahlgräber vergibt die Stadt für 25 Jahre, eine Gruft für 40 Jahre, Reihengräber für 20 Jahre.

Quelle: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main (FBGO) mit Gebührenverzeichnis, vom 16.12.2024 (Amtsblatt Nr. 52 vom 24.12.2024, S. 969 ff.), in Kraft seit 01.01.2025. Gebührenordnung als PDF, Download der Friedhofsverwaltung. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Die städtischen Friedhöfe in Frankfurt

Im Stadtgebiet liegen 37 kommunale Friedhöfe in 5 Friedhofsbezirken (Mitte, Nord, Ost, Süd, West); laut Friedhofsverwaltung stehen 36 davon für Bestattungen zur Verfügung. Träger aller kommunalen Friedhöfe ist die Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt. Für alle städtischen Friedhöfe gilt dieselbe Gebührenordnung.

Der größte ist der Hauptfriedhof an der Eckenheimer Landstraße mit 70,1 ha. Ebenfalls mit einer Trauerhalle der Kategorie A ausgestattet ist der Südfriedhof an der Darmstädter Landstraße. Trauerwald gibt es auf den Waldfriedhöfen Oberrad und Goldstein, Trauerhain unter anderem in Heiligenstock und Westhausen. Gleich neben dem Hauptfriedhof liegt der Neue Jüdische Friedhof mit eigenem Träger, der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main. Alle Adressen stehen in der Übersicht der Friedhöfe.

Besuchszeiten der städtischen Friedhöfe:

  • November bis Februar: 7 bis 17 Uhr
  • März und Oktober: 7 bis 18 Uhr
  • April und September: 7 bis 20 Uhr
  • Mai bis August: 7 bis 21 Uhr
  • Sonn- und Feiertage ab 9 Uhr

Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt, Abteilung Friedhofsangelegenheiten (zentrale Friedhofsverwaltung), Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main. Telefon 069 212-36480, E-Mail friedhofswesen@stadt-frankfurt.de. Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr (friedhof-frankfurt.de).

Spartipps aus der Frankfurter Gebührenordnung

Die größten Unterschiede entstehen in Frankfurt durch Grabart, Hallenkategorie und Dauer der Trauerfeier.

  • Reihengrab statt Wahlgrab: Das Erdreihengrab kostet 1.182,00 €, das Einzelwahlgrab 1.855,00 €. Der Unterschied beträgt 673,00 €.
  • Kürzere Hallennutzung: 30 Minuten in Kategorie A kosten 280,00 €, 60 Minuten 560,00 €. In Kategorie C kosten 30 Minuten nur 44,00 €.
  • Gärtnerbetreute Gemeinschaftsfelder: Das Erdreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld kostet 1.109,00 €, das Urnenreihengrab dort 779,00 €; die Pflege übernimmt ein Gärtner.
  • Urnenreihengrab: Mit 479,00 € ist es die günstigste Grabart für Erwachsene, zusammen mit der Beisetzung 1.525,00 €.
  • Innerhalb von 10 Kalendertagen bestatten: Wer nicht innerhalb von 10 Kalendertagen einschließlich Sterbetag bestattet oder eingeäschert wurde, wird in einem tiefgekühlten Raum aufbewahrt (§ 9 Abs. 7 Friedhofsordnung). Das kostet 161,00 € je angefangenem Kalendertag.
  • Mehrere Angebote vergleichen: Verlangen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, in dem Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt stehen.

Weitere Bestattungsarten

Neben Erd- und Urnenbestattung fragen viele Familien nach einer Seebestattung oder einer anonymen Bestattung. Für eine Seebestattung wird die Urne außerhalb des Friedhofs beigesetzt; die Kosten richten sich nach dem Angebot des Bestatters und der Reederei. Ein eigenes anonymes Grab sieht die Frankfurter Gebührenordnung nicht vor. Die städtische Alternative sind die Gemeinschaftsgrabfelder und gärtnerbetreuten Grabfelder, in denen die Pflege geregelt ist. Für Baumbestattungen gibt es kommunal den Trauerwald und den Trauerhain; das Urnenwahlgrab im Trauerwald kostet 1.432,00 €, das Urnenreihengrab im Trauerhain 1.073,00 €.

Wer zahlt die Beerdigung?

Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.

Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 13 des Friedhofs- und Bestattungsgesetz Hessen (FBG) sorgen die Angehörigen für die Bestattung. § 13 Abs. 2 nennt Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister. Welche Angehörigen in welcher Reihenfolge verpflichtet sind, regelt § 13 FBG. Ist niemand da, sorgt nachrangig die Leitung des Krankenhauses, Heims oder einer ähnlichen Einrichtung, in der die verstorbene Person lebte (§ 13 Abs. 3).

Wenn niemand handelt: Sind keine Sorgepflichtigen vorhanden oder werden sie nicht tätig, veranlasst der Gemeindevorstand des Sterbeortes die Bestattung, in Frankfurt also der Magistrat (§ 13 Abs. 4 FBG). Die Kosten können den Sorgepflichtigen als Gebührenschuldnern auferlegt werden (§ 13 Abs. 6 FBG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 FBGO).

Fristen: Bestattet wird frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes. Urnen sind innerhalb von 9 Wochen nach der Einäscherung beizusetzen (§ 16 Abs. 1).

Friedhofszwang und Sarg: In Hessen ist jede verstorbene Person auf einem Friedhof zu bestatten (§ 4 FBG). Urnen werden nicht an Angehörige ausgehändigt; Ausnahmen kann nur das Regierungspräsidium Kassel zulassen (§ 20 Abs. 3). Erdbestattungen finden in Särgen statt; aus religiösen Gründen ist eine Ausnahme möglich (§ 12 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 Friedhofsordnung, Verwaltungsgebühr 67,00 €, Tarifstelle 1.2).

Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Nach § 98 Abs. 3 SGB XII gilt: Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. Frankfurt am Main ist eine kreisfreie Stadt; zuständig ist das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main als Träger der Sozialhilfe. Vor dem Auftrag an den Bestatter telefonisch Kontakt aufnehmen.

Quelle: Friedhofs- und Bestattungsgesetz Hessen (FBG) vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110); Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Wie Sie die Übernahme der Kosten beantragen, lesen Sie auf der Seite zur Sozialbestattung in Frankfurt.

Häufige Fragen zu Beerdigungskosten in Frankfurt

Die folgenden Antworten beruhen auf der Gebührenordnung und der Friedhofsordnung der Stadt.

Wie teuer ist eine ganz normale Beerdigung in Frankfurt?

Eine Erdbestattung im Erdreihengrab mit 30 Minuten Trauerhalle der Kategorie A kostet in Frankfurt 3.121,00 € an städtischen Gebühren: Grabnutzung 1.182,00 €, Bestattungsgebühr 1.659,00 € und Trauerhalle 280,00 €. Mit Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € sind das ca. 6.421 €, ohne Grabstein und Grabpflege.

Was ist die günstigste Bestattung in Frankfurt?

Die günstigste städtische Variante ist ein Urnenreihengrab in der Erde ohne Trauerfeier: 479,00 € Grabnutzung und 1.046,00 € Bestattungsgebühr, zusammen 1.525,00 €. Hinzu kommt die Einäscherung nach Angebot des Bestatters, mit Bestatter-Richtwert ergeben sich ca. 4.825 € zuzüglich Einäscherung. Die günstigste Erdbestattung ist das Erdreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld ohne Feier mit 2.768,00 €.

Wann müssen Angehörige die Beerdigung bezahlen?

Die Kosten tragen nach § 1968 BGB zunächst die Erben. Für die Bestattung sorgen müssen nach § 13 FBG die Angehörigen; welche in welcher Reihenfolge verpflichtet sind, regelt § 13 FBG. Wer zur Bestattung verpflichtet ist, kann auch Schuldner der städtischen Gebühren sein (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 FBGO). Reicht das Geld nicht, kann das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main die angemessenen Kosten nach § 74 SGB XII übernehmen.

Wie viel Geld braucht man für eine Beerdigung in Frankfurt?

Rechnen Sie mit den städtischen Gebühren von 1.525,00 € bis 3.794,00 € in unseren Beispielen und dem Richtwert von ca. 3.300 € für den Bestatter. Grabstein, Blumen, Trauerrede und bei einer Urne die Einäscherung kommen nach Angebot hinzu. Die Stadt verlangt die Gebühren mit dem Gebührenbescheid, zahlbar innerhalb von 30 Kalendertagen; bei der Anmeldung kann sie einen Vorschuss oder eine Sicherheitsleistung verlangen (§ 3 FBGO).

Was kostet ein Urnengrab in Frankfurt?

Das Urnenreihengrab in der Erde kostet 479,00 € für 20 Jahre, das Urnenwahlgrab in der Erde 1.798,00 € für 25 Jahre, eine Urnenkammer als Einzelgrabstätte 2.818,00 €. Die Beisetzung kostet 1.046,00 € in der Erde und 821,00 € in einer Kammer. Mit Trauerhalle Kategorie A für 30 Minuten kommt das Urnenreihengrab auf 1.805,00 €. Die Einäscherung ist keine städtische Gebühr und wird über den Bestatter nach Angebot abgerechnet.

Kann man Bestattungskosten steuerlich absetzen?

Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können und Sie zur Zahlung verpflichtet sind. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall gilt, klären Sie bitte mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Gibt es einen Samstagszuschlag in Frankfurt?

Nein. Die Gebührenordnung kennt keinen Samstagszuschlag. Den Termin für Trauerfeier und Bestattung legt die Friedhofsverwaltung fest (§ 9 Abs. 5 Friedhofsordnung); zwischen Anmeldung und Termin liegen mindestens zwei Arbeitstage.

Was kostet die Trauerhalle in Frankfurt?

Das hängt von der Hallenkategorie und der Dauer ab. Kategorie A, etwa am Hauptfriedhof und am Südfriedhof, kostet 280,00 € für 30 Minuten, 560,00 € für 60 und 840,00 € für 90 Minuten. Kategorie B kostet 258,00 € für 30 Minuten, Kategorie C 44,00 €. Jede angefangene Verlängerung um 15 Minuten kostet 140,00 €, 129,00 € oder 22,00 € (Tarifstelle 4.1).

Wie lange ist die Ruhefrist in Frankfurt?

Mindestens 20 Jahre ab dem Tag der Bestattung, für Erdbestattungen von Kindern bis 5 Jahre und von Nicht-Bestattungspflichtigen mindestens 15 Jahre (§ 11 Friedhofsordnung). Auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim, Rödelheim gelten für Erdbestattungen 35 Jahre. Wahlgräber werden für 25 Jahre vergeben, Reihengräber für 20 Jahre.

Kostenvoranschlag für eine Bestattung in Frankfurt

Über dieses Formular fordern Sie kostenfrei einen persönlichen Kostenvoranschlag an. Wir geben Ihre Anfrage an unseren Partner-Bestatter in Frankfurt weiter. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem städtische Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt aufgeführt sind.

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Bestattungskosten Frankfurt ist ein Informations- und Vermittlungsangebot der Premium Lead GmbH. Grundlage aller Beträge ist die Gebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main. Anfragen geben wir an einen Partner-Bestatter vor Ort weiter. Dafür erhalten wir von ihm eine Vergütung, für Sie bleibt die Anfrage kostenfrei.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Quellen

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag