Erdbestattung in Frankfurt: Grabarten, Gebühren, Beispiele
Eine Erdbestattung im Erdreihengrab mit 30 Minuten Trauerhalle der Kategorie A kostet in Frankfurt 3.121,00 € an städtischen Gebühren. Mit durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Bestattungskosten bei ca. 6.421 €.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Frankfurt; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Gebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, gültig ab 01.01.2025.
Woraus sich die Gebühr zusammensetzt
Die Stadt Frankfurt am Main berechnet eine Erdbestattung aus höchstens drei Bausteinen. Erstens die Grabnutzungsgebühr: eine Pauschale je Grabart, die für die gesamte Nutzungsdauer gilt. Reihengräber laufen 20 Jahre, Wahlgräber 25 Jahre, eine Gruft 40 Jahre. Einen Jahressatz, der mit der Laufzeit multipliziert wird, gibt es beim Ersterwerb nicht.
Zweitens die Bestattungsgebühr von 1.659,00 € für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (Tarifstelle 2.1.1). Sie umfasst die Nutzung des Totenhauses zur Aufbewahrung des Sarges am Tag der Bestattung, die Überführung des Sarges zur Grabstätte innerhalb des Friedhofs, das Ausheben und Schließen der Grabstätte (Ausnahme Gruft), das Einsenken des Sarges, das Stecken eines Notkreuzes, sofern eine individuelle Kennzeichnung erlaubt ist, und den Transport von Blumenschmuck von der Trauerfeier zur Grabstätte auf demselben Friedhof. Graböffnung und Grabschließung sind also schon enthalten.
Drittens, falls gewünscht, die Trauerhalle. Sie kostet je nach Kategorie und Dauer zwischen 44,00 € (Kategorie C, 30 Minuten) und 840,00 € (Kategorie A, 90 Minuten). Einen Zuschlag für Samstage kennt die Gebührenordnung nicht; den Termin setzt die Friedhofsverwaltung fest (§ 9 Abs. 5 Friedhofsordnung), und zwischen Anmeldung und Trauerfeier bzw. Bestattung liegen mindestens zwei Arbeitstage.
| Leistung | Nutzungsdauer | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|---|
| Erdgräber, Kindergräber und Gruft | |||
| Erdreihengrab | 20 Jahre | 1.182,00 € | 5.2.1.1 |
| Rasenerdreihengrab | 20 Jahre | 1.803,00 € | 5.2.1.4 |
| Erdreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld oder Gemeinschaftsgrabfeld | 20 Jahre | 1.109,00 € | 5.2.1.5 |
| Erdwahlgrab, Einzelwahlgrab | 25 Jahre | 1.855,00 € | 5.1.1.1 |
| Erdwahlgrab, Doppelwahlgrab | 25 Jahre | 2.971,00 € | 5.1.1.2 |
| Erdwahlgrab im gärtnerbetreuten Grabfeld oder Gemeinschaftsgrabfeld | 25 Jahre | 1.520,00 € | 5.1.1.6 |
| Raseneinzelerdwahlgrab | 25 Jahre | 2.540,00 € | 5.1.1.7 |
| Rasendoppelerdwahlgrab | 25 Jahre | 4.477,00 € | 5.1.1.8 |
| Erdreihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 15 Jahre | 385,00 € | 5.2.1.2 |
| Reihengrab in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Nicht-Bestattungspflichtige | 15 Jahre | 239,00 € | 5.2.1.3 |
| Mehrfachgrab, je weitere Einheit zusätzlich zum Doppelwahlgrab | 25 Jahre | 1.410,00 € | 5.1.1.3 |
| Gruft ohne Aufbau, je Einheit zusätzlich zur Erdwahlgrabgebühr | 40 Jahre | 10.405,00 € | 5.1.1.4 |
| Gruft mit Aufbau | 40 Jahre | 17.164,00 € | 5.1.1.5 |
| Bestattung, Trauerhalle und Weiteres | |||
| Erdbestattung, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.659,00 € | 2.1.1 | |
| Erdbestattung, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.069,00 € | 2.1.2 | |
| Erdbestattung Nicht-Bestattungspflichtiger | 549,00 € | 2.1.3 | |
| Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten | 280,00 € | 4.1.1 | |
| Trauerhalle Kategorie B, 30 Minuten | 258,00 € | 4.1.5 | |
| Trauerhalle Kategorie C, 30 Minuten | 44,00 € | 4.1.9 | |
| Totenhaus | je angefangenem Kalendertag | 123,00 € | 4.3.1 |
| Tiefkühlzelle oder Tiefkühlraum | je angefangenem Kalendertag | 161,00 € | 4.3.2 |
| Ausnahme nach § 38 Abs. 3 Friedhofsordnung, z. B. Sargbestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen | 67,00 € | 1.2 | |
| Grabmalantrag, stehendes Grabmal über 50 cm | 135,00 € | 1.4 | |
Quelle: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main (FBGO) mit Gebührenverzeichnis, vom 16.12.2024 (Amtsblatt Nr. 52 vom 24.12.2024, S. 969 ff.), in Kraft seit 01.01.2025. Gebührenordnung als PDF, Download der Friedhofsverwaltung. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
| Leistung | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erdreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld oder Gemeinschaftsgrabfeld | 1.109,00 € | 5.2.1.5 |
| Erdreihengrab | 1.182,00 € | 5.2.1.1 |
| Erdwahlgrab im gärtnerbetreuten Grabfeld oder Gemeinschaftsgrabfeld | 1.520,00 € | 5.1.1.6 |
| Rasenerdreihengrab | 1.803,00 € | 5.2.1.4 |
| Erdwahlgrab, Einzelwahlgrab | 1.855,00 € | 5.1.1.1 |
| Raseneinzelerdwahlgrab | 2.540,00 € | 5.1.1.7 |
| Erdwahlgrab, Doppelwahlgrab | 2.971,00 € | 5.1.1.2 |
| Rasendoppelerdwahlgrab | 4.477,00 € | 5.1.1.8 |
| Erdbestattung, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.659,00 € | 2.1.1 |
| Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten | 280,00 € | 4.1.1 |
Rechenbeispiele für die Erdbestattung
Alle Beispiele enthalten Grabnutzungsgebühr, Bestattungsgebühr und, wo angegeben, die Trauerhalle. Grabstein und Bestatter sind nicht enthalten.
Erdreihengrab mit Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten
1.182,00 € + 1.659,00 € + 280,00 € = 3.121,00 €, mit Bestatter-Richtwert ca. 6.421 €. Wird die Halle 60 statt 30 Minuten genutzt, sind es 3.401,00 €.
Erdwahlgrab (Einzelwahlgrab) mit Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten
1.855,00 € für 25 Jahre + 1.659,00 € + 280,00 € = 3.794,00 €, mit Bestatter ca. 7.094 €.
Doppelwahlgrab mit Trauerhalle Kategorie A, 30 Minuten
2.971,00 € + 1.659,00 € + 280,00 € = 4.910,00 €. Das Doppelwahlgrab eignet sich, wenn später ein Partner oder eine Partnerin im selben Grab beigesetzt werden soll; für die zweite Bestattung fällt die Bestattungsgebühr erneut an.
Rasenerdreihengrab mit Trauerhalle Kategorie B, 30 Minuten
1.803,00 € + 1.659,00 € + 258,00 € = 3.720,00 €. Die Kategorie B gilt zum Beispiel in Bornheim, Höchst oder Westhausen.
Günstigste Erdbestattung
Das Erdreihengrab im gärtnerbetreuten Grabfeld oder Gemeinschaftsgrabfeld ohne Trauerfeier: 1.109,00 € + 1.659,00 € = 2.768,00 €, mit Bestatter ca. 6.068 €.
Reihengrab, Wahlgrab, Rasengrab oder Gruft?
Welche Grabart passt, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Soll später jemand im selben Grab beigesetzt werden, und wer pflegt das Grab in den nächsten Jahrzehnten?
Das Erdreihengrab kostet 1.182,00 € und läuft 20 Jahre. Die Familie kümmert sich selbst um die Pflege. Beim Rasenerdreihengrab für 1.803,00 € liegt das Grab in einer Rasenfläche. Im gärtnerbetreuten Grabfeld oder Gemeinschaftsgrabfeld kostet das Reihengrab 1.109,00 €; hier ist es sogar günstiger als das klassische Reihengrab.
Das Erdwahlgrab suchen Sie selbst aus. Das Einzelwahlgrab kostet 1.855,00 €, das Doppelwahlgrab 2.971,00 €, das Raseneinzelerdwahlgrab 2.540,00 € und das Rasendoppelerdwahlgrab 4.477,00 €, jeweils für 25 Jahre. Für jede weitere Einheit eines Mehrfachgrabs kommen 1.410,00 € hinzu. Das Nutzungsrecht lässt sich verlängern; die Stadt berechnet dafür je Jahr zum Beispiel 74,20 € beim Einzelwahlgrab und 118,84 € beim Doppelwahlgrab (Tarifstelle 5.3 a).
Eine Gruft ist die teuerste Form: ohne Aufbau 10.405,00 € je Einheit zusätzlich zur Erdwahlgrabgebühr, mit Aufbau 17.164,00 €, jeweils für 40 Jahre. In einer Gruft gilt eine Ruhefrist von 35 Jahren für Erdbestattungen.
Nicht jede Grabart gibt es auf jedem Friedhof. Welche Gräber wo angeboten werden, zeigt die Grabarten-Matrix der Friedhofsverwaltung.
Die Ruhefrist beträgt mindestens 20 Jahre ab dem Tag der Bestattung; für Erdbestattungen von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und von Nicht-Bestattungspflichtigen mindestens 15 Jahre (§ 11 Friedhofsordnung). Auf den Friedhöfen Bergen, Enkheim, Rödelheim gelten für Erdbestattungen 35 Jahre. Wahlgräber vergibt die Stadt für 25 Jahre, eine Gruft für 40 Jahre, Reihengräber für 20 Jahre.
Kinder, Nicht-Bestattungspflichtige und Sarg
Für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostet das Erdreihengrab 385,00 € für 15 Jahre, die Bestattungsgebühr 1.069,00 €. Für Nicht-Bestattungspflichtige gibt es ein Reihengrab in einer Gemeinschaftsgrabstätte für 239,00 € und eine Bestattungsgebühr von 549,00 €.
Erdbestattungen finden in Särgen statt. Aus religiösen Gründen ist eine Sargbestattung ohne Sarg als Ausnahme möglich (§ 12 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 Friedhofsordnung); die Verwaltungsgebühr dafür beträgt 67,00 €. Für eine rituelle Waschung stellt die Stadt einen Raum für 185,00 € bereit.
Was der Bestatter bei einer Erdbestattung berechnet
Für die eigenen Leistungen berechnen Bestatter im Durchschnitt etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter; der Sarg ist meist der größte Einzelposten.
- Abholung und Überführung zum Friedhof
- Sarg mit Ausstattung, Decke und Kissen
- Versorgung, Waschen und Ankleiden der verstorbenen Person
- Unterlagen, Sterbeurkunden und Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung
- Organisation der Trauerfeier und der Drucksachen
Das Totenhaus am Tag der Bestattung ist in der Bestattungsgebühr enthalten. Für weitere Tage berechnet die Stadt 123,00 € je angefangenem Kalendertag. Wer nicht innerhalb von 10 Kalendertagen einschließlich Sterbetag bestattet wurde, wird in einem tiefgekühlten Raum aufbewahrt; das kostet 161,00 € je angefangenem Kalendertag (§ 9 Abs. 7 Friedhofsordnung). Grabstein, Blumen und Traueranzeige sind Fremdleistungen nach Angebot. Für den Grabmalantrag eines stehenden Grabmals über 50 cm verlangt die Stadt 135,00 €, für ein niedriges Grabmal, eine Grabplatte oder Einfassung 101,00 €.
Fragen zur Erdbestattung in Frankfurt
Ist die Erdbestattung teurer als die Urnenbestattung?
Ja, bei den städtischen Gebühren deutlich: 3.121,00 € für das Erdreihengrab gegenüber 1.805,00 € für das Urnenreihengrab, jeweils mit Trauerhalle Kategorie A für 30 Minuten. Bei der Urne kommt allerdings die Einäscherung nach Angebot hinzu.
Gibt es eine jährliche Gebühr?
Nein. Grabnutzungsgebühr und Bestattungsgebühr werden einmal fällig. Jahressätze gelten nur, wenn Sie ein Nutzungsrecht verlängern oder vorab erwerben.
Wer bekommt die Rechnung der Stadt?
Die Friedhofsverwaltung erstellt nach der Anmeldung einen Gebührenbescheid, zahlbar innerhalb von 30 Kalendertagen. Häufig legt der Bestatter die Gebühren aus und rechnet sie mit seiner Schlussrechnung ab. Klären Sie das im Kostenvoranschlag, den Sie über die Anfrage erhalten, oder rechnen Sie Ihre Variante im Kostenrechner nach. Zur Feuerbestattung lesen Sie die Seite Urnenbestattung.