Kostenrechner: Bestattungskosten in Frankfurt schätzen
Der Rechner zählt die Gebühren der Stadt Frankfurt am Main für Grabnutzung, Bestattung und Trauerhalle zusammen und ergänzt den Durchschnitt für Bestatterleistungen. Ohne Änderung zeigt er 3.121,00 € Friedhofsgebühren für ein Erdreihengrab mit 30 Minuten Trauerhalle der Kategorie A.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Frankfurt; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Gebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main, gültig ab 01.01.2025.
Ihre Schätzung
| Grabnutzungsgebühr: ErdreihengrabTarifstelle 5.2.1.1, Nutzungsdauer 20 Jahre | 1.182,00 € |
| Bestattungsgebühr: Erdbestattung, Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrTarifstelle 2.1.1 | 1.659,00 € |
| Trauerhalle Kategorie A, 30 MinutenTarifstelle 4.1.1 | 280,00 € |
| Summe Friedhofsgebühren | 3.121,00 € |
| Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatter | ca. 3.300 € |
| Geschätzte Gesamtkosten | ca. 6.421 € |
Ohne Grabstein, Grabpflege und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmenQuelle: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main (FBGO) mit Gebührenverzeichnis, vom 16.12.2024 (Amtsblatt Nr. 52 vom 24.12.2024, S. 969 ff.), in Kraft seit 01.01.2025. Gebührenordnung als PDF, Download der Friedhofsverwaltung. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Die drei Schritte im Einzelnen
Schritt 1 legt fest, ob ein Sarg oder eine Urne beigesetzt wird. Davon hängt die Bestattungsgebühr ab: 1.659,00 € bei der Erdbestattung (Tarifstelle 2.1.1), 1.046,00 € bei der Urnenbeisetzung in der Erde (2.2.1) und 821,00 € bei der Beisetzung in einer Urnenkammer (2.2.2).
Schritt 2 wählt die Grabart. Die Liste zeigt hinter jedem Grab die Nutzungsdauer und die Pauschale, zum Beispiel 1.182,00 € für das Erdreihengrab mit 20 Jahren oder 1.798,00 € für das Urnenwahlgrab mit 25 Jahren. Nicht jede Grabart gibt es auf jedem Friedhof.
Schritt 3 betrifft die Trauerfeier. Ohne Feier entfällt die Hallengebühr. Mit Feier wählen Sie die Kategorie der Trauerhalle und die Dauer: 30, 60 oder 90 Minuten. In Kategorie A sind das 280,00 €, 560,00 € oder 840,00 €. Die Kategorie ergibt sich aus dem Friedhof:
- Kategorie A (280,00 € für 30 Minuten): Hauptfriedhof, Südfriedhof, Nieder-Eschbach und Parkfriedhof Heiligenstock (§ 35 Abs. 1 Friedhofsordnung).
- Kategorie B (258,00 € für 30 Minuten): u. a. Bornheim, Fechenheim, Enkheim, Bergen, Waldfriedhof Oberrad, Goldstein, Niederrad, Höchst, Sindlingen, Zeilsheim, Griesheim, Nied, Bonames, Niederursel, Eschersheim, Praunheim, Harheim, Heddernheim, Kalbach, Westhausen und Bockenheim sowie die Aussegnungsräume am Hauptfriedhof, in Heiligenstock (I und II, II nur für Urnen) und in Westhausen (nur für Urnen) (§ 35 Abs. 2 Friedhofsordnung).
- Kategorie C (44,00 € für 30 Minuten): Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Rödelheim und Hausen sowie die Aussegnungsräume in Fechenheim, Enkheim und auf dem Waldfriedhof Oberrad (jeweils nur für Urnen) (§ 35 Abs. 3 Friedhofsordnung).
Jede Position im Ergebnis erklärt
- Grabnutzungsgebühr: Pauschale für die ganze Nutzungsdauer laut Tarifstelle 5. Sie wird einmal fällig, nicht jährlich.
- Bestattungsgebühr: enthält unter anderem Ausheben und Schließen des Grabes, Einsenken von Sarg oder Urne, das Notkreuz und den Transport des Blumenschmucks; bei der Erdbestattung auch das Totenhaus am Tag der Bestattung.
- Trauerhalle: enthält das Totenhaus am Tag der Trauerfeier, eine Grunddekoration mit Pflanzen und Kerzenleuchtern, Pult oder Tisch und die stadteigene Musikanlage.
- Summe Friedhofsgebühren: das, was im Gebührenbescheid der Stadt stehen dürfte, wenn keine weiteren Leistungen anfallen.
- Bestatterleistungen: Richtwert von ca. 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter; der tatsächliche Betrag steht im Angebot.
- Einäscherung: Die Einäscherung ist keine städtische Gebühr und wird über den Bestatter nach Angebot abgerechnet.
Einen Samstagszuschlag gibt es nicht, denn die Gebührenordnung kennt keinen. Nicht enthalten sind zum Beispiel weitere Tage im Totenhaus, die Tiefkühlzelle, Grabmalanträge, Grabstein und Grabpflege. Die vollständige Gebührenliste finden Sie auf der Startseite.
Auswahl als Kostenvoranschlag anfordern
Übernehmen Sie Ihre Auswahl aus dem Rechner. Ein Partner-Bestatter schickt Ihnen ein schriftliches Angebot, das Gebühren, Einäscherung und eigene Leistungen getrennt ausweist.